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Was jeder Mensch über den Maßregelvollzug wissen sollte...

Sep 9, 2024

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Wie die meisten Menschen hatte auch ich überhaupt keine Ahnung vom Maßregelvollzug, also von der forensischen Psychiatrie für Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung (MRVG, § 63) oder einer Suchterkrankung (ebd., § 64) straffällig geworden sind. Doch eines Tages klärte mich mein Freund Luis darüber auf. Er hat elf Jahre lang als Pfleger in einer forensischen Klinik gearbeitet, bis er die Gewalt dort nicht mehr aushielt und kündigte.

Klar, auch ich hatte damals schon von Horrorgeschichten gehört. Von Sexualstraftätern und Serienmördern, die nach ihrer Entlassung sofort wieder gemordet haben. Oder auch über tagelange, wochenlange Fixierungen von Patienten, die wie Vieh behandelt wurden und sich noch in den Gurten selbst anzündeten. Aber das war einige Jahre her. Die Quellen blieben verborgen. Die Informanten hatten zu ihrem Schutz andere Namen erhalten oder sie hatten irgendwie nicht glaubwürdig auf mich gewirkt. Letztlich bin ich selbst zu sehr Journalist, als nicht zu wissen, worauf es den Medien eigentlich ankommt: Auf die Sensationslust und das Spiel mir der Angst der Öffentlichkeit, die mit Dämonisierung, infamer Hatz, reißerischen Gruseleffekten so manipuliert wird, dass sie weiter an ihrem Vorurteil über psychisch kranke Straftäter festhält. Durch Fehlinformationen, durch die aberwitzige, auch noch als Statistik verkleidete Falschbehauptung, dass fast alle, 80 bis 90 % der entlassenen psychisch erkrankten Straftäter rückfällig werden. Aber das stimmt schlichtweg nicht. Es sind inzwischen nicht einmal mehr 7 %.

Mein Freund Luis also hat mir eines Tages versucht zu erklären, was genau der Maßregelvollzug bedeutet. Wozu er als zweiter Strang neben dem Justizvollzug im deutschen Strafgesetzbuch überhaupt eingeführt worden ist. Ich verstand, dass der Maßregelvollzug im Unterschied zum Strafvollzug zur Besserung – also der Stabilisierung und Resozialisierung – der straffällig gewordenen Patienten und dem Schutz der Allgemeinheit dienen sollte. Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung, so wird das genannt. Dass also eine Feststellung einer vollumfänglichen oder auch einer verminderten Schuldunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung durch das Gericht bzw. auf Empfehlung eines beratenden Sachverständigengutachters hin zur Einweisung entweder in eine forensische Klinik oder geschlossene Entzugsklinik führt.

Luis:    Wusstest du, dass Maßregeln und deren Dauer völlig abgekoppelt werden von der Art und Schwere des Delikts? Das bedeutet, dass über die Dauer des Aufenthaltes in einer forensischen Psychiatrie gar nicht der Richter oder eben der sachverständige Berater bestimmt. Anders als bei einer Haftstrafe. Also handelt es sich gar nicht um eine Bestrafung im eigentlichen Sinn, das mehr oder weniger reuige Absitzen einer bestimmten Haftstrafe. Sondern es geht vor allem um – na…

Ich: Um die Sicherheit der Allgemeinheit?

Luis: Ja, das auch. Über den Aufenthalt des Probanden, also des angeklagten Menschen, der in Untersuchungshaft sitzt und viele Stunden lang befragt wird, bestimmt – wie du sicher weißt – letztlich ein Gutachter. Von Anfang an, also während des laufenden Prozesses. Und später alle drei Jahre, nicht nur um den Verlauf auch fürs Gericht zu dokumentieren, sondern dann um ein etwaiges Wiederaufnahmeverfahren zu entscheiden.

Ich:      Aber müssen denn die Richter sich an diese Gutachten überhaupt halten? Denn wie ich das verstehe, haben die doch eigentlich den Hut auf bei der Ausführung des Vollzugs, oder nicht?

Luis:    Na ja. Jeder Richter ist natürlich gut beraten, wenn er genau das tut. Weil diese Fachleute, also Gutachter, auch die Ärzte und Therapeuten in den Kliniken selbst, letztendlich eine differenzierte Einschätzung und vor allem aber eine fundierte Prognose abgeben können. Aber letztlich fällt der Richter das Urteil.

Ich:      Also kannst du eigentlich sagen, dass der Richter keine unabhängige Entscheidung trifft, sondern der Empfehlung der forensischen Gutachten folgt?

Luis:    Genau. Offenbar hat es vor ein paar Jahren eine… Luis las das von einem seiner berühmten Zettelchen ab: „Empfehlung zur Mindestanforderung an forensische Prognosegutachten“ gegeben. Diese jedoch ist – halt dich fest – bisher völlig unzureichend oder nur einigen Ländern umgesetzt worden. Ungefähr acht Prozent der Gutachter halten sich überhaupt noch nicht an diese Empfehlung, möglichst gewissenhaft ganz bestimmte Kriterien zu erfüllen. Und zwar… Wieder las er von seinem Kärtchen ab: „Gefordert oder empfohlen wird der Instrumenteneinsatz von 1. klinisch-intuitiven, 2. statistischen und vor allem 3. kriterienorientierten Methoden.“

Ich:      Hä? Was genau heißt das im Klartext, Luis?

Luis: Kriterienorientiert bedeutet, meinem Verständnis nach, es gibt von unterschiedlichen Fachleuten ziemlich ausgeklügelte Prognose-Checklisten. Standardisierte Fragebögen, denke ich mal, die sich dann quantitativ auswerten lassen. Wie ist die Sozialprognose, das Rückfallpotenzial, Reife der Schuldeinsicht und so weiter. Damit lässt sich offenbar das Risikopotenzials eines Patienten noch präziser erfassen als intuitiv oder empirisch, also basierend auf dem rein subjektiven Erfahrungshintergrund des Gutachters und auch der Behandler. Eigentlich eine super Sache, finde ich.

Ich:      Du glaubst also immer noch, man kann menschliches Verhalten in der Zukunft sicher voraussagen? Anhand von Fragebögen? Oder vielleicht mit einer zertifizierten Glaskugel? Ne, das kann mir keiner erzählen, Luis! Das ist nichts anderes als statistisch aufgemotzte Behauptung mit einer großen Portion Vorurteilshaftigkeit. Nein, ich sage dir was: Es geht auch diesmal überhaupt nicht um den Patienten. Es geht an allererster Stelle um die mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch einen verrückten Menschen, einen Tollwütigen, Aussätzigen! Der hat doch da überhaupt keine Chance, oder? Hast du mal von einer Lobby der psychisch Kranken gehört?

Luis:    Ja, schon. Es gibt durchaus ein Mitspracherecht der Menschen, die psychiatrisch behandelt oder meinetwegen misshandelt worden sind. Aber ja, die Persönlichkeitsrechte eines stinknormalen Häftlings im Knast, der eigentlich machen kann, was er will, diese Rechte haben die forensischen Patienten ganz klar nicht. Im Gegenteil: Tag und Nacht werden sie beobachtet, dazu aufgefordert, sich bis in die letzten Winkel ihrer dunklen Seelen durchleuchten zu lassen. Alex, du solltest das alles trotzdem viel nüchterner betrachten.

Ich:      Aber wie findest du es denn, dass die Länder für die Ausführung verantwortlich sind? Also wird einer, den man in Köln mit einer Tüte zu viel Crystal erwischt anders behandelt als einer in München oder in Stuttgart oder in Berlin? Dieser Föderalismus stinkt doch zum Himmel! Also XY mit einer Manie kann dann nur froh sein, nicht zum Beispiel im konservativen Königreich Bayern, sondern im liberalen NRW ausgerastet zu sein?

Luis:    Genau. In allen gesellschaftlichen Bereichen finden wir das föderalistische Prinzip. Auch das ist Demokratie, mein Lieber.

Ich:      Aber fair ist es nicht, das musst du zugeben! Nur spricht kaum jemand öffentlich darüber. Und warum? Weil es kein Schwein interessiert, was mit den kranken Tätern passiert. Du hast mir erzählt, dass die meisten Patienten eigentlich den Strafvollzug dem Maßregelvollzug vorziehen würden. Weshalb?

Luis: Die nach § 63 Verurteilten – also die aufgrund einer psychischen Erkrankung straffällig gewordenen Patienten – müssen im Durchschnitt erheblich längere Zeit absitzen als Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt. Und was ich wirklich am schlimmsten finde: Für forensische Patienten gibt es kein konkretes Ende ihres Klinikaufenthaltes, also dieses Fünkchen Hoffnung auf den Entlassungstag! Nach dem das Leben weitergehen könnte…  

Ich:      Das muss furchtbar sein. Ich schwieg eine Weile. Luis schaute mich plötzlich mit leuchtenden Augen an, sprang auf und lief vor mir auf und ab. Ich wusste nur zu gut, was jetzt kommen würde: Mein Freund spielt jetzt den Sokrates und ich bin sein Opfer.

Luis:    Stell dir vor, du hast dich in einer Art sozialer Ängstlichkeit mit paranoiden Anteilen von einem Kerl provoziert gefühlt. Der hat dich zum Beispiel als fette Schwuchtel beschimpft. Na, wie würdest du wahrscheinlich reagieren?

Ich:      Wenn ich wirklich Paranoia hätte, dann würde ich mich wohl richtig bedroht fühlen von dem Typen. Also nicht einfach nur wütend und gekränkt…

Luis:    Richtig! Bedroht. Aber was würdest du dann tun, wenn du dich derart in die Enge getrieben fühlst? Vielleicht sogar einen Dämon vor dir siehst?

Ich:      Luis, ich weiß genau, worauf du hinauswillst! Ich würde mich wehren, also angreifen oder ihn ganz fürchterlich anbrüllen.

Luis:    Genau. Nehmen wir mal an, du rennst auf ihn zu wie so ein Stier, der rot sieht, und du schupst ihn. Der Mann, überrascht, verdattert, pariert nicht, verliert das Gleichgewicht und stürzt. Aber! Blöderweise bricht der sich dabei das Bein. Zack. Was passiert dann, was denkst du?

Ich:      Ach Luis! Okay, ich will kein Spielverderber sein. Das Opfer meiner Attacke zeigt mich natürlich sofort an. Es kommt zur Strafanzeige.

Luis:    So ist es. Der Gutachter plädiert in deinem Fall eindeutig auf verminderte Schuldfähigkeit, meinetwegen aufgrund der Diagnose – na, suche dir irgendeine aus!

Ich:      Paranoide Schizophrenie, wie wäre es damit?

Luis:    Schön. Also Schizophrenie. Und zack. Du kommst in Untersuchungshaft. Du bleibst über sechs, sieben Monate drin, weil es dauert, bis der nette Sachverständige mit seinem Gutachten fertig ist. Du musst ihm über neun, zehn Stunden Rede und Antwort stehen. Und natürlich findet der raus, dass du paranoid bist und den Typen damals als Dämon gesehen hast, den du eigentlich umbringen hast wollen. Schon wirst du in die Forensik eingeliefert. Du hast überhaupt keine Ahnung, wie lange du dortbleiben musst! Nach einer Phase der Rebellion und der Empörung beginnst du bald zu ahnen, dass du nur dann eine Chance hast, wenn du mit doppeltem Boden spielst. Also durch Anpassung, Gehorsam, demonstrative Therapiemotivation, Annahme aller angebotenen oder unter Zwang verordneten Medikamente. Denn worum geht es?

Ich:      Um die Sicherheit der Bevölkerung?

Luis:    Ja auch. Aber du bist ja da drin schon sicher genug weggesperrt. Also, was muss passieren, damit du irgendwann wieder in die Gesellschaft zurückdarfst?  

Ich:      Na, ich muss die Paranoia loswerden?

Luis:    Okay, klar. Aber vor allem musst du eindeutig beweisen können, dass du tatsächlich nicht mehr spinnst und niemanden mehr wehtun wirst. Das musst du dem Gutachter klarmachen, der irgendwann alle drei Jahr bei dir vorbeispaziert und dir dieselben blöden Fragen stellt wie beim letzten Mal. Und wenn du Glück hast, sind deine Therapeuten und Ärzte derselben Meinung wie dieser Gutachter und schätzen dich als ziemlich ungefährlich ein. Aber auch dann kommst du ja noch nicht gleich raus, stimmts?

Ich:      Ich darf vielleicht unter Aufsicht eine halbe Stunde raus?

Luis:    Bingo! Du darfst eine Stufe weiterklettern auf dieser wackligen Sprossenleiter der Lockerungen. Ich glaube insgesamt sind es vier oder mehr, je nach Bundesland. Die ganze Zeit mit dem Damoklesschwert im Nacken, wieder von vorn anfangen zu müssen, wenn du irgendeinen Mist baust oder denen deine Nase nicht passt. Und wenn du endlich prognostisch stabilisiert erscheinst, könntest du in das nachfolgende mehrjährige Nachsorgeprogramm übergeben werden. Wieviel Zeit wird vergehen, denkst du? Schätz mal!

Ich:      Ich habe keinen Schimmer, Luis. Vier, fünf Jahre?

Luis:    Wenn du dich die ganze Zeit ruhig verhältst, dann vielleicht. Aber das hältst du nie und nimmer aus, nicht ohne mindestens einen Wutausbruch pro Jahr. Nein, ich schätze du wirst inklusive der Bewährungsauflage danach zehn bis fünfzehn Jahre deines Lebens dafür büßen – keiner redet hier ja von Strafe, alles ist ja nur Therapie und alles zu deinem Wohle! – weil du einem Arschloch versehentlich das Bein gebrochen hast. Und warum ist das so? Was ist die einzige Erklärung dafür?

Ich:      Weil ich verrückt bin? Also, schuldunfähig?

Luis:    Ja und nein. Nicht weil du unbedingt verrückt bist. Sondern weil man dich dafür erklärt hat. Das ist ein feiner Unterschied. Weil man dich für psychisch krank und deshalb für schuldunfähig erklärt hat. Stell dir das doch mal vor!

Mir war inzwischen etwas mulmig geworden. Ich kannte das Strafmaß für eine Körperverletzung wie Beinbruch nicht. Aber wenn ich in diesem Falle im Gefängnis gelandet wäre, dürfte die Strafe sicherlich nicht bei fünfzehn Jahren liegen.

Ich:      Was ich bei alledem dann aber wirklich nicht kapiere, Luis, warum es in den Justizvollzuganstalten eine sehr hohe Dunkelziffer an gewalttätigen Straftätern gibt, die offensichtlich psychisch krank oder suchterkrankt oder beides sind. Das sind doch zweierlei Maßstäbe in einer zweigleisigen Rechtsprechung, oder?

Er gab mir Recht und ließ sich ein wenig abgekämpft in den Sessel fallen.

 

Insgesamt verlor ich während unseres damaligen Gesprächs mehr und mehr meinen Glauben an die mit dem Maßregelvollzug an und für sich grundsätzlich gut gemeinte Sache: Psychisch Kranken über den dafür notwendigen Zeitraum hinweg eine beschützte Möglichkeit der Stabilisierung und Reifung zu gewähren, unabhängig von der Tat an sich. Mir erschien die Umsetzung jedoch alles andere als fair und gerecht. Und zwar sowohl nach meinem staatsrechtlichen wie rein humanistischen Verständnis. Die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Patienten sind im Vergleich zu Strafhäftlingen ganz aufgehoben. Erzwungene Therapie, wer würde darin ernsthaft Heilung erwarten? Und dann das Abwarten, dass alle drei Jahre das Folgegutachten fertig und beim Gericht eingegangen war, bis es irgendwann endlich zu einer Wiederaufnahme kam – oder auch nicht? Würden nicht alle im luftleeren Raum stehen und immer nur auf das Gutachten verweisen, was noch immer nicht abgeschlossen ist? Alles das war doch Lebenszeit, über die fremdbestimmt wurde! Wie kann das ein außerdem noch psychisch kranker Mensch verkraften? Diese Gefühle der Ohnmacht, der Wut, des Ausgesetzt- und Ausgeliefert-Seins – neben denen der Schuld und Scham. Ich empfinde es eher wie eine Feigenblattargumentation, die Besserung und mögliche Resozialisierung der Patienten stünden an erste Stelle, also über dem Aspekt der Sicherheit für die Bevölkerung. Die sich jedoch nicht mit dieser Thematik auseinandersetzt, sondern an das glaubt, was die Medien berichten. Also an ein hysterisch verformtes Horrorbild psychisch kranker Täter. Was einfach so verkürzt nicht stimmt. Irgendwo habe ich gelesen, die Rückfallquote bei § 63-Verurteilten liege bei unter 6 %. Das heißt doch im Umkehrschluss eine fast 94%ige Wahrscheinlichkeit für nachweislich friedlich gebliebene Entlassene mit psychischen Erkrankungen! Was entweder auf eine erfolgreich abgeschlossene forensische Behandlung und Nachbetreuung verweisen könnte. Oder generell auf die Tatsache des statistisch nachweisbaren Rückgangs von Straftaten. Oder aber – und das ist die Erklärung, die mir am besten gefällt – aufgrund des Abschreckungscharakters: Nie, nie wieder zurück in den Maßregelvollzug!

Sep 9, 2024

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